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LAG Hessen, 11.03.1992 - 2 Sa 752/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 22.04.1991 - 6 Ca 16/91
- LAG Hessen, 11.03.1992 - 2 Sa 752/91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90
Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen …
Auszug aus LAG Hessen, 11.03.1992 - 2 Sa 752/91
Es geht im wesentlichen darum, inwieweit im Sinne der Arbeitsvertragsrichtlinien die Tätigkeit in einer "heilpädagogischen Gruppe" anzunehmen ist; vgl. hierzu BAG vom 12.12.1990 - Az.: 4 AZR 306/90 -;.1) Wie bereits das Arbeitsgericht - ohne nachfolgenden Widerspruch des Beklagten - detailliert ausgeführt hat, haben die Parteien ihr Arbeitsverhältnis mit der in § 2 des Dienstvertrages vereinbarten Geltung der AVR in der jeweils gültigen Fassung so regeln wollen, als seien sie tarifgebunden; dies hat insbesondere auch für die Einstufung der Klägerin in die Vergütungsgruppe V c AVR - EGPL, 21 Ziff. 12/15 e - bzw. deren rechtliche Bewertung zu gelten (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 12.12.1990 - Az.: 4 AZR 306/90 -;, demnächst in AP Nr. 2 zu § 12 AVR).
- BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 450/89
Eingruppierung: Erzieherin in einer Wohngruppe
Auszug aus LAG Hessen, 11.03.1992 - 2 Sa 752/91
Unabhängig davon wendet sich der Beklagte gegen die - vom Arbeitsgericht ausdrücklich zu Grunde gelegte - Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.12.1989 - Az.: 4 AZR 450/89 - (Hülle Bl. 108 d. A.) mit dem Hinweis, das Bundesarbeitsgericht habe die in der Anlage zum BAT bzw. in der Protokollerklärung Nr. 5 enthaltenen Formulierungen nur teilweise gewürdigt; danach müssten in heilpädagogischen Gruppen i. S. der Vergütungsgruppe V b, Fallgruppe 1 k BAT Kinder oder Jugendliche zumindest im Durchschnitt überwiegen.